Beratung

In diesem Artikel werden ambulante Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige bei psychischer Erkrankung, Krisensituationen und psychosoziale Konflikte vorgestellt.

 

Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi)

Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind zentrale Elemente des Versorgungssystems für erwachsene psychisch erkrankte Menschen (18 bis 65 Jahre) und ihre Angehörigen. Sie sind Dienststellen der kommunalen Gesundheitsämter und Teil des öffentlichen Gesundheitswesens. Das Angebot ist kostenfrei.

In einem SpDi arbeiten Fachärzte und Sozialarbeiter. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung von Betroffenen und Angehörigen, unterstützende Gespräche, Angebote der Vor- und Nachsorge und die Weitervermittlung in andere Hilfsangebote. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung von Fachkräften, die im psychosozialen Bereich tätig sind.

Wenn es in einer Krisensituation um eine Unterbringung (Zwangseinweisung) geht, ist der SpDi der wichtigste Ansprechpartner. SpDi-Mitarbeiter machen in Einzelfällen auch Hausbesuche.

Zu den Sozialpsychiatrischen Diensten kommen Sie hier.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Seit 2018 gibt es bundesweit Beratungsstellen, die Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind sowie ihre Angehörigen umfassend zur selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beraten.

Diese Stellen arbeiten unabhängig von Kostenträgern (z. B. Sozialämtern) und Leistungserbringern (z. B. Wohnheimen). Sie ergänzen die bestehenden Beratungsangebote z. B. im Bereich Arbeit und Wohnen und helfen auch bei Antragstellungen. Sie sind somit auch für psychisch erkrankte Menschen eine wichtige Anlaufstelle.

Eine EUTB-Beratungsstelle sollten Sie aufsuchen, wenn Sie z. B. Fragen haben, die mit medizinischer oder beruflicher Rehabilitation, der Entwicklung beruflicher Perspektiven („Teilhabe am Arbeitsleben“), der Wohnform oder der Unterstützung durch Ambulante Hilfen zusammenhängen.

Eine EUTB berät auch zu der Frage, ob es sinnvoll ist, als seelisch behinderter Mensch einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Die EUTB vermittelt in andere Beratungsangebote und hat einen Überblick über das gesamte Hilfesystem für behinderte Menschen.

Zu den EUTB Beratungsstellen kommen Sie hier.

Beratung zum Persönlichen Budget

Das Persönliche Budget sind Geldleistungen, die es ermöglichen, dass behinderte Menschen die Aufwendungen für ihren individuellen Hilfebedarf selbstständig bei Leistungserbringern auswählen und „einkaufen“ können. Es soll das starre System der Sachleistungen ersetzen. Die Antragstellung ist nach wie vor kompliziert. Interessierte, die das Persönlichen Budget und seine Unterform, das Budget für Arbeit, für sich nutzen möchten, können sich sowohl in den EUTBs als auch in größeren Einrichtungen wie den Göttinger Werkstätten und den Harz-Weser-Werken beraten lassen (siehe Arbeit und Beschäftigung).

Unterstützung bietet auch der folgende Verein an: Persönliches Budget Göttingen e.V.

Psychosoziale Beratungsstellen

Psychosoziale Beratungsstellen finden Sie hier.

Beratung für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil

Wenn in einer Familie ein Elternteil psychisch erkrankt, stehen oft alle zunächst unter Schock. Der Familienalltag und das „System Familie“ sind durch die Erkrankung beeinträchtigt, die Belastungen sind enorm und die Aufgaben müssen neu verteilt werden.

Für die betroffene Familie ist es wichtig, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine bleibt, sondern Unterstützung bekommt. Das gilt besonders für die Kinder als „kleine Angehörige“. Vertraute der Familie, aber auch Lehrer oder Therapeuten sollten Hilfe anbieten und offen und fair über die Erkrankung und die Besonderheiten des veränderten Familienlebens sprechen. Ein tragfähiges soziales Netz erleichtert es der Familie, sich selbst zu entlasten und professionelle Hilfe anzunehmen. Krisensituationen rechtzeitig zu erkennen und für den Notfall verlässliche Helfer, z. B. für die Kinderbetreuung, zu haben ist von großer Bedeutung.

Beratungsangebote, die sich speziell an Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil wenden, sind weiterhin eher selten. Daher werden auch die Frühen Hilfen (für Kinder bis drei Jahre), „klassische“ Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Schutzangebote für Minderjährige vorgestellt. Ab einem Alter von 14 Jahren können Jugendliche auch ohne Wissen ihrer Eltern zu einer Beratungsstelle gehen.

Beratungsstellen für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil finden Sie hier.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Südniedersachsen (siehe oben) beraten Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil, sind aber ihrem Auftrag nach nur für Erwachsene, nicht aber für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zuständig. Im SpDi Göttingen wird für Fachkräfte, die sich um Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil kümmern, eine Intervisionsgruppe angeboten, die der kollegialen Beratung und der Fallbesprechung dient.

Beratung für Migranten und Geflüchtete

Menschen mit Migrationserfahrung sind durch den Verlust ihres sozialen und kulturellen Umfeldes spezifischen psychischen und sozialen Belastungen ausgesetzt. Die Auswirkungen der rechtlich und sozial unsicheren Lebensbedingungen auf Migranten und Geflüchtete sind besonders stark, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland wegen Bedrohung, Krieg oder Verfolgung erfolgt.

Die Betroffenen leiden häufig noch lange unter den Folgen schwerer Traumatisierungen, die sie auf ihrem Weg nach Deutschland erfahren haben. Sprachliche und kulturelle Hürden erschweren es ihnen, sich bei psychischen Erkrankungen Hilfe zu holen.

In diesem Wegweiser werden spezielle psychosoziale Angebote für Migranten und Geflüchtete vorgestellt. In den psychiatrischen Kliniken, bei den Sozialpsychiatrischen Diensten und in vielen Beratungsstellen gibt es Mitarbeiter, die Englisch oder Französisch sprechen. Im Bedarfsfall können Dolmetscherdienste hinzugezogen werden. Diese finden Sie hier.