Leben mit wenig Geld

Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen mit wenig Geld auskommen. Dahinter steht häufig eine Ausbildungs- oder Erwerbsbiografie, die aufgrund der Erkrankung nicht in geraden Bahnen verlaufen ist. Deshalb müssen Psychiatrie-Erfahrene oft von Sozialhilfe, kleinen Renten oder so genanntem Taschengeld leben.

Im Folgenden werden regionale soziale Einrichtungen vorgestellt, bei denen man für wenig Geld Hausrat, Möbel, Kleidung und Lebensmittel bekommen kann. Ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Einzelwohnplätze sind eine Variante des Wohnens für psychisch erkrankte Menschen. Auch hier wird der Wohnraum von Wohnheimbetreibern oder den Anbietern Ambulanter Hilfen gestellt.

 

Hausrat und Möbel

Bei den Anbietern in der Kategorie Hausrat und Möbel finden Sie preiswerte, gebrauchte Möbel, Haushaltsgegenstände, Fahrräder und z. T. auch Waschmaschinen und Kühlschränke. Manchmal werden auch Umzugshilfen, Renovierungen und Haushaltsauflösungen angeboten.

Kleidung

Bei den Anbietern in der Kategorie Kleidung wird gut erhaltene gebrauchte Kleidung, auch Bettwäsche, Handtücher und Schuhe, gegen einen geringen Betrag abgegeben oder preiswert verkauft. Zahlreiche, hier nicht aufgeführte Kirchengemeinden (siehe im örtlichen Telefonbuch unter „Kirchen“) und Nachbarschaftszentren geben gebrauchte Kleidung und z. T. auch Hausrat/ Möbel aus.

Wohltätigkeitsbasare, die von Kirchengemeinden oder gemeinnützigen Organisationen veranstaltet werden, sowie Flohmärkte bieten gute Einkaufs- und Verkaufsmöglichkeiten für Kleidung, Hausrat, Bücher und Spielzeug.

Lebensmittel und Mittagstische

Lebensmittel und z. T. auch Drogerieartikel werden von den Lebensmittel-„Tafeln“ in eigenen Ausgabestellen bereitgestellt. Um die Waren zu bekommen, müssen Sie Ihre Bedürftigkeit nachweisen (z. B. über einen Grundsicherungs-Bescheid), sich registrieren lassen („Kundenkarte“) und bestimmte Ausgabezeiten und -bedingungen beachten. Die Waren werden kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr abgegeben.

Neben den hier aufgeführten Möglichkeiten zum gemeinsamen, preiswerten Mittagstisch gibt es viele weitere Angebote in Nachbarschaftszentren, Mehrgenerationenhäusern oder Kirchengemeinden. Fragen Sie vor Ort nach!

Ermäßigungen und Befreiungen

Viele Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Kulturveranstalter unterstützen Menschen mit wenig Einkommen durch ermäßigte Angebote. Nicht immer werden diese Ermäßigungen groß angekündigt. Fragen Sie nach, ob es kostenlose oder ermäßigte Angebote z. B. für Empfänger von Grundsicherung oder für Schwerbehinderte gibt.

SozialCard

Mit der SozialCard der Stadt Göttingen sollen Menschen in einer schwierigen Lebenslage unterstützt werden. Die SozialCard wird im Rahmen der Ausgabe von Leistungsbescheiden an die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), von Wohngeld, von Sozialhilfe sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verschickt. Für die Karteninhaber gibt es in Göttingen zahlreiche Ermäßigungen in den Bereichen Weiterbildung (jährlich einen Bildungsgutschein für Volkshochschulkurse), Sport und Kultur. Die aktuelle Liste der teilnehmenden Einrichtungen und der Ermäßigungen kann man herunterladen unter www.goettingen.de (Suchfunktion nutzen: SozialCard).

Kulturpforte – Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen

Die Kulturpforte Göttingen e.V. hat das Ziel, Menschen mit wenig Geld die Teilhabe an Kultur und Kunst in Göttingen zu ermöglichen. Dazu werden nicht verkaufte Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen (z. B. Theaterkarten) telefonisch an Interessenten vermittelt. Die kostenlosen Karten werden an der Kasse des Veranstaltungsorts hinterlegt und können dort vor der Veranstaltung abgeholt werden.

Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie sich in die Datenbank der Kulturpforte eintragen und dabei nachweisen, dass Sie nur ein geringes Einkommen
haben (z. B. über die SozialCard oder einen Rentenbescheid).

BusCard E

Die BusCard E ist eine ermäßigte Monatskarte („Bürgerkarte“) für den Stadtbus in Göttingen. Sie kann auf den Linien der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) im Stadtgebiet Göttingen genutzt werden – montags bis freitags erst ab 9.00 Uhr, sonst ganztägig. Die Karte kann für einen monatlichen Betrag ausgestellt werden und ist nicht übertragbar. Aktuelle Preise können Sie unter www.goevb.de sehen. Mit der SozialCard, einem gültigen Ausweis und einem Passfoto wird im Kundenzentrum der GöVB für die jeweilige Person eine Kundenkarte angefertigt. Mit dieser kann dann direkt vor Ort die ermäßigte Bürgerkarte erworben werden.

Für den Landkreis Göttingen, Northeim und Holzminden gibt es die VSN-Card E. Weitere Infos sowie Preise finden Sie unter www.vsninfo.de.

Befreiung von Rundfunkbeiträgen

Wenn Sie sich als ALG II- oder Sozialhilfebezieher oder mit einen Grad der Behinderung von wenigstens 80 von den Rundfunk- und Fernsehbeiträgen (früher: „GEZ-Gebühr“) befreien lassen wollen, müssen Sie den Antrag dazu beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, 50656 Köln stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Formulare erhalten Sie auch in den Rathäusern und den örtlichen Verwaltungsstellen der Gemeinden der Region.

Weitere Informationen gibt es hier: Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806/99955510

Kindergeldzahlungen bei Behinderung

Kindergeld wird für Menschen, bei denen eine körperliche, geistige und/oder seelische Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, unbefristet ohne Rücksicht auf das Lebensalter gezahlt, wenn die Betreffenden aufgrund der Fortdauer der Behinderung nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Die Zahlungen werden nur gewährt, wenn das Einkommen des volljährigen Kindes einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreitet. Zum Einkommen gehören u. a. Versicherungs- und Versorgungsleistungen (z. B. Rente), Erwerbseinkommen (auch aus einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Anträge auf Kindergeld stellt man für die gesamte Region Südniedersachsen bei der Familienkasse Göttingen.

Schuldnerberatung

Eine psychische Erkrankung kann zu großen finanziellen Problemen und zu einem Schuldenberg führen. Dann sollten Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Eine solche Beratungsstelle hilft bei Fragen zu allen Bereichen der Verschuldung, zu Krediten und Pfändungen.

Zunächst geht es um die Erfassung von Schulden, um einen Überblick über die eigene finanzielle Lage zu bekommen. Dann stehen die Suche nach Entschuldungswegen und die Verhandlungen mit Gläubigern im Vordergrund. Bei vielen Schuldnerberatungsstellen kann man sich auch zur Beantragung der Verbraucher- Insolvenz beraten lassen. Die Beratung bei den hier aufgeführten Stellen ist kostenlos. Schuldnerberatungsstellen vergeben keine Kredite und beraten nicht bei juristischen Streitfragen.