Wohnen
Wohnheime und betreute Wohngemeinschaften
In einem Wohnheim für psychisch erkrankte Menschen wohnt man gemeinschaftlich und wird umfassend betreut; Wohnraum wird in Form von Einzel- oder Zweibettzimmern bereitgestellt. Die Kosten für den Wohnheimplatz trägt man selbst oder – bei einkommensschwachen Personen – das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe. In der Regel bleibt einem dann nur noch ein „Taschengeld“ zum persönlichen Gebrauch.
Es ist vor dem Einzug ratsam, verschiedene Einrichtungen zu besichtigen und Vorgespräche zu führen, um sich ein genaues Bild zu verschaffen und die einzelnen Lebensbedingungen abzuklären. Manche Heime bieten ein hauseigenes Beschäftigungsprogramm („Heiminterne Tagesstruktur“) oder sind mit einer Werkstatt für behinderte Menschen verbunden. Einige Heime haben Außenwohngruppen. Nur in wenigen Einrichtungen gibt es geschlossene Wohnbereiche.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Einzelwohnplätze sind eine Variante des Wohnens für psychisch erkrankte Menschen. Auch hier wird der Wohnraum von Wohnheimbetreibern oder den Anbietern Ambulanter Hilfen gestellt.
Hilfen für Wohnungslose
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich zur Klärung einer schwierigen Wohnungssituation (drohender Wohnungsverlust etc.) professionelle Hilfe holen, z. B. in einem Sozialpsychiatrischen Dienst oder beim Sozialdienst in einer psychiatrischen Klinik.
Wenn Wohnungslosigkeit akut droht oder schon eingetreten ist, gibt es bei den hier aufgeführten Beratungsstellen praktische und rechtliche Unterstützung. Außerdem sind Wohnmöglichkeiten speziell für obdachlose Menschen aufgeführt und einige Begegnungsstätten, die generell auch für Menschen mit sehr geringem Einkommen gedacht sind.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Einzelwohnplätze sind eine Variante des Wohnens für psychisch erkrankte Menschen. Auch hier wird der Wohnraum von Wohnheimbetreibern oder den Anbietern Ambulanter Hilfen gestellt.